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Katholische und Evangelische Religionslehre Im Falle des Religionsunterrichts haben wir die einmalige Situation, dass er einerseits ein durch die Landesverfassung geschütztes Recht ist, andererseits niemand gezwungen werden darf, am Religionsunterricht teilzunehmen, wenn argumentiert wird, dass das Grundrecht der Gewissensfreiheit beeinträchtigt werde. Kein anderes Unterrichtsfach hat diese Konstellation als Existenzbedingung. Es gibt Religion an der Schule nur in konfessioneller Erscheinungsform: als „Evangelische Religionslehre“, „Katholische Religionslehre“, „Islamische Religionslehre“, „Jüdische Religionslehre“ – oder eben gar nicht. Welche Bezeichnung das Fach trägt und welche Inhalte und Vorgaben für den Unterricht gelten, entscheidet sich an der Konfession, Ausbildung und Lehrbefugnis der Lehrkraft. Die Lernenden sollen die Konfession ihrer Lehrkraft ebenfalls haben; allenfalls als Ausnahmefall dürfen auch Lernende anderer Bekenntnisse am Unterricht teilnehmen. Was schon an Jugendschulen selten haltbar ist – der konfessionell gebundene Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler – in der Erwachsenenbildung schlicht unpraktikabel: An den Weiterbildungskollegs ist die personelle Ausstattung so unzureichend, dass viele Schulen froh sind, wenn sie den Religionsunterricht überhaupt anbieten können. Allen Gruppierungen ihren eigenen konfessionellen Religionsunterricht vorzuhalten, liegt jenseits des Machbaren. Auch jenseits des Sinnvollen, weil unsere Studierenden sich nur noch in sehr geringen Prozentanteilen als bekennende Katholiken, Protestanten oder Angehörige einer bestimmenden islamischen Glaubensrichtung begreifen. Ein charakteristisches Merkmal von andragogischem Unterricht liegt gerade in der Offenheit für Lebensentwürfe und Antworten auf Glaubensfragen. Die noch nicht bzw. bereits negativ entschiedene Frage von Gretchen im Faust ist ein geradezu idealer Ausgangspunkt für einen Religionsunterricht im Zweiten Bildungsweg, und die konfessionelle Verbindlichkeit ist dabei eher eine Fessel denn ein hilfreicher Orientierungsrahmen.
Zur Konzeption des Unterrichts Der geschätzt 5%ige konfessionelle Anteil, der den Lehrplan „Evangelische Religionslehre“ von dem Lehrplan „Katholische Religionslehre“ unterscheidet, darf getrost vernachlässigt werden. Unbeschadet der für Studierende schwer einsehbaren Kondition, dass Religion konfessionell angeboten werden muss, stößt das Fach auf intensives Interesse, wird, wo es in der Einführungsphase als Pflichtfach angeboten wird, selten abgewählt und gehört in der Kursphase unseres Kollegbereichs zu den Fächern, die den Zugang eher beschränken als sich um Werbung bemühen müssen. Begründungen für dieses Phänomen finden sich leicht. Kartenabfragen unter Studierenden ergeben einen bunten Strauß an Themen und Interessensgebieten, die das Fach zentral oder zumindest im Grenzbereich behandelt. Sodann gehört Religion zu den Fächern, für die erwachsene Studierende ein beachtliches Maß an authentischer Erfahrung, m. a. W. Lebenswissen mitbringen und in manchen Themen „auf Augenhöhe“ mit der Lehrkraft diskutieren können – dem unterschiedlichen Niveau des fachlichen und methodischen Vorbildung zum Trotz. Heterogenität – von Lerngruppen, Hintergründen und Bekenntnissen – ist das Spezifikum der Kurse am WEL. Muslimische Studierende sind erfreulicherweise breit vertreten und bringen sich mit ihren Sichten und Erfahrungen nachhaltig ein. Ansonsten ist das Fach ein Fach wie andere Fächer auch. Es werden Kompetenzen vermittelt, nicht Glaubensüberzeugungen. Die Gedanken sind frei, müssen aber entwickelt und begründet werden, wenn sie als Leistung eingebracht werden, und Entwicklung und Begründung unterliegen selbstverständlich der schulischen Bewertung mit vergleichbaren Kriterien der Leistungsmessung wie in anderen Fächern.
Perspektiven und Ausblick Seit Inkrafttreten der neuen APO-WbK muss „Katholische Religionslehre“ bzw. „Evangelische Religionslehre“ in der Einführungsphase unterrichtet werden, wenn das Fach als Abiturfach wählbar sein soll. So wird es auch praktiziert. Juristisch muss das Fach angeboten werden, wenn die Schule dazu personell in der Lage ist und genügend Studierende es anfragen; Studierende können aber, wie oben ausgeführt, nicht gegen ihren Willen gezwungen werden, dieses Fach zu wählen. Es muss also eine Alternative vorhanden sein. Ein Problem könnte aus dieser Situation in den einzügigen Bildungsgängen erwachsen, wo das Angebot in Relation zur Kursstärke bemessen sein muss. Bisher hat sich dieses Problem am WEL aber nicht gestellt. In der Kursphase folgt der schulinterne Lehrplan den im Netz veröffentlichten Vorgaben für das Zentralabitur und gestaltet diese aus, natürlich im Einvernehmen und unter möglichst weitgehender Mitwirkung der Studierenden. Leistungskurse sind möglich, bislang aber am WEL nicht zustande gekommen und auch aus personellen Gründen nicht ratsam. |